Pressemitteilung der FDP Burgdorf-Uetze zum Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 25.07.2018, dass Schutzstreifen keinerlei Rechtspflichten für Radfahreraus auslösen.
FDP-Politiker Gawlik: „Da werden in Burgdorf mehrere Hunderttausend Euro inkl. Planungs- und Nebenkosten für das Aufmalen sogenannter Schutzstreifen ausgegeben und dann entscheidet das Oberverwaltungsgericht, dass diese Streifen keine Rechtspflichten für Radfahrer auslösen und damit ignoriert werden können.“
Burgdorf. Mario Gawlik, Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Burgdorf-Uetze sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass das reine Aufmalen nicht vorhandener Infrastruktur rausgeschmissenes Geld ist: „Wenn jetzt auch die Richter des OVG bestätigen, dass die Schutzstreifen keinerlei Rechtspflichten auslösen und vom Radfahrer ignoriert werden können, dann ist diese Steuerverschwendung nicht nur in Burgdorf umgehend einzustellen.“
Die FDP Burgdorf hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisch mit den
Kosten für sogenannte Schutzstreifen auseinandergesetzt. So wurde insbesondere
bemängelt, dass alleine die Stadt Burgdorf ca. 318.000 Euro für die Planung und
Aufbringung von mehr als fragwürdigen Schutzstreifen und damit verbundenen
Maßnahmen in nur drei Straßenzügen ausgegeben hat. Geld, dass aus Sicht der Freien
Demokraten besser in die Grundschulen investiert worden wäre, dann gäbe es dort
nicht einen so erheblichen Sanierungsbedarf. Weiterlesen →