Mit Entlassung der bisherigen Bundesregierung am 26,10.2021 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Bundeskanzlerin beauftragt, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiter zuführen. Das Ersuchen nach Artikel 69 Absatz 3 Grundgesetz erfolgt aufgrund der Konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestages.