FDP: „Bürgernah bedeutet ansprechbar zu sein und das mit so vielen Mandatsträgern wie möglich – auch in der nächsten Wahlperiode.“

FDP: „Bürgernah bedeutet ansprechbar zu sein und das mit so vielen Mandatsträgern wie möglich – auch in der nächsten Wahlperiode.“
Veröffentlicht am 20. April 2020 von uB

Burgdorf. Dirk Schwerdtfeger, Sorgensens Ortsvorsteher und Vorstandsmitglied der FDP Burgdorf-Uetze, plädiert eindringlich dafür, die von der Verfassung mögliche Anzahl an Ratsfrauen und Ratsherren auch in der nächsten Wahlperiode wieder vorzusehen, damit viele Mandatsträger für die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sind.“

Als Ortsvorsteher weiß Schwerdtfeger um den Gesprächsbedarf der Bürgerinnen und Bürger. Er steht im Grunde genommen im dauernden Kontakt mit den Sorgensern. „Viele sehen mich als Kümmerer und diese Rolle übernehme ich gern.“, so Schwerdtfeger, der auch ehemaliger Bürgermeisterkandidat der FDP ist.
„Nicht nur in Sorgensen gibt es diesen Bedarf. Die Ratsmitglieder sind ständige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Daher sollten möglichst viele Kontakte nicht nur in der Kernstadt, sondern auch in den Ortschaften von so vielen Mandatsträgern gepflegt werden wie möglich. Nur so ist eine vernünftige Kommunikation zwischen Rat und Einwohnern von Burgdorf möglich“, pflichtet ihm seine Parteifreundin Anika Lilienthal bei.

„Schaut man sich an, welche Aufgaben der Rat alles hat und was die Ratsfrauen und Ratsherren im Detail durcharbeiten und verstehen müssen, dann sollte diese Last auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Ein >> passt schon << darf es in Zukunft nicht mehr geben.“ ergänzt Gawlik, Vorsitzender der Freien Demokraten in Burgdorf und fügt noch an: „Wer heute eine Ratsverkleinerung mit Verweis auf die Kosteneinsparung anstrebt, sollte wenigstens so ehrlich sein, dass es nur um die Vorteile der großen Parteien bei der nächsten Wahl geht.“

Hintergrund: Gemäß § 46 Abs. 1 NKomVG hat der Rat der Stadt Burgdorf in der zukünftigen 19. Wahlperiode 38 Ratsfrauen und Ratsherren. § 46 Abs. 4 NKomVG eröffnet die Möglichkeit, die Zahl der Abgeordneten um 2, 4 oder 6 zu verringern. Ein solcher Beschluss ist spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode durch Satzung zu treffen und öffentlich bekanntzugeben. Der Beschluss ist daher spätestens am 21.04.2020 zu erwirken, um eine rechtzeitige Bekanntgabe und Wirksamkeit der Satzung zum 30.04.2020 zu gewährleisten. Für die 18. Wahlperiode wurde keine Verringerung beschlossen. Eine Reduzierung der Anzahl an Mandatsträgern benachteiligt in der Regel kleinere Parteien und Wählergemeinschaften.

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