Neue Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Vorbereitung
Seit April 2024 ist die Verkehrsführung in Teilen der Burgdorfer Innenstadt im Rahmen eines Verkehrsversuches verändert, um den für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone) erheblich zu hohen Verkehrsmengen zu begegnen.
Am 28. Juni hat der Rat der Stadt Burgdorf dafür gestimmt, den laufenden Versuch nicht wie vorgesehen bis zum 30. September aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung basiert auf Erkenntnissen, die während des Versuchs gewonnen wurden. Aus Sicht der Stadt Burgdorf hat die Zwischenevaluation erhebliche Nebenwirkungen aufgezeigt, die ein Einschreiten vor Ablauf des Versuchszeitraumes notwendig machen. Unter anderem ist es zu einem erheblichen Ausweichverkehr in Nebenstraßen gekommen, die dafür nicht ausgelegt sind.
Die Region Hannover wurde als zuständige Verkehrsbehörde daher gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten für die vorzeitige Beendigung zu prüfen. In Abstimmung zwischen Stadt und Region wurden nun die nächsten Schritte erörtert. Derzeit wird geprüft, welche verträglichen baulichen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur weiterhin notwendigen Reduzierung des Durchgangsverkehrs geeignet sind.
Einige Eckpunkte für die erneute Überarbeitung der Verkehrsführung stehen bereits fest: Unter anderem soll der Zweirichtungsverkehr in der Marktstraße wiederaufgenommen werden. Die kostenlosen Parkplätze auf der Westseite (Rathaus II und Finanzamt) sollen ebenso wie die städtischen Parklets und Fahrbahneinengungen, das Schild auf der Hochbrücke mit der Ausweisung von Parkplätzen sowie die Fahrradpiktogramme beibehalten werden. Auch ein Regionsparklet in der Poststraße ist weiterhin geplant.
Sobald die inhaltlichen Abstimmungen zwischen Stadt und Region abgeschlossen sind, informieren beide Verwaltungen über die Details der geplanten Verkehrsführung und alle vorgesehenen Maßnahmen. Eine neue Anordnung der Verkehrsbehörde, mit der die Änderungen wirksam werden, könnte nach derzeitigem Stand im August vorliegen.