Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständiges Gesundheitsamt die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung erweitert:
An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.
In Burgdorf sind folgende Bereiche von dieser Regelung betroffen:
Fußgängerzonen:
Am Brandende
Spittaplatz
Einkaufsstraßen:
Marktstraße
Poststraße
Rubensplatz
Wochenmarkt, Jahr- und Spezialmärkte (z.B. Martinsmarkt)
Parkplatz Einkaufszentrum:
E-Center / Weserstraße
Ausnahmen gelten:
bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit, für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, für Kinder unter sechs Jahren, bei gerichtlichen Ortsterminen, während sportlicher Betätigung.
Darüber hinaus macht die Stadt Burgdorf von ihrem Hausrecht Gebrauch und weitet die Verpflichtung auf die Kindergarten- und Schulparkplätze aus.
Eine entsprechende Beschilderung der betroffenen Bereiche erfolgt in Kürze.
Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass die Regelung auch für Fahrradfahrer gilt.
Die städtische Ordnungsabteilung wird gemeinsam mit der Polizei kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Die Allgemeinverfügung untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert. Auch hier sind – in unregelmäßigen Abständen – gemeinsame Kontrollen mit der Polizei vorgesehen.