Neuer Mietspiegel für Burgdorf
Der Mietspiegel 2021 für Burgdorf wurde als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover neu erstellt.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558 d BGB ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und entsprechend der gesetzlichen Regelung alle zwei Jahre fortzuschreiben bzw. alle vier Jahre neu zu erstellen ;
Der Herbst ist angekommen und die Kraniche machen den Abflug in den Süden!
Der Mietspiegel 2021 wurde als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemeinsam und einvernehmlich neu erstellt. Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von der „Analyse & Konzepte immo.consult GmbH“, im Auftrag der Region Hannover bei Mietern und Vermietern durchgeführten Repräsentativerhebung.
Der Rat der Stadt Burgdorf hat den neu erstellen Mietspiegel 2021 für Burgdorf als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt und damit in Kraft gesetzt.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt zum Zeitpunkt der Datenerhebung üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. Jede Wohnung kann mittels der Anzahl ihrer Wohnungsausstattungsmerkmale auf Basis eines Merkmalkatalogs innerhalb der sich in dem Mietspiegeltabellenfeld ergebenden Mietenspanne eingeordnet werden. Der Mietspiegel bietet damit Transparenz auf dem hiesigen Wohnungsmarkt und ist eine wertvolle Orientierungshilfe für alle beteiligten Mietvertragsparteien.
Der Mietspiegel Burgdorf 2021 ist im Bürgerbüro der Stadt Burgdorf im Rathaus III, Spittaplatz 4, und in der Abteilung für Wirtschaftsförderung Liegenschaften im Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1, erhältlich sowie im Internetauftritt der Stadt Burgdorf abrufbar.
Weitere Informationen (keine rechtliche Beratung) erhalten sie ebenfalls bei der Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsabteilung. Darüber hinaus beraten die jeweiligen Vertretungen von Mietern und Vermietern.