Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer
Die Zollverwaltung – Ihr neuer Ansprechpartner ab 2014
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.
Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema „Kraftfahrzeugsteuer“ sind künftig die Hauptzollämter.
Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 erfolgen:
• Februar: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
• März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein
• April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
• Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Wurde die Aufgabenüberleitung für Ihr Bundesland noch nicht vollzogen, wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer weiterhin an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.
Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.
Hinweis:
In der Übersicht der Ansprechpartner für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer können Sie sich informieren, welches Hauptzollamt für die Festsetzung Ihrer Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist.
Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit.
Auch bereits gewährte Vergünstigungen müssen daher nicht neu beantragt werden. Bisherige Verwaltungsvereinfachungen werden weitgehend übernommen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Übergangs der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern auf die Hauptzollämter dazu kommen kann, dass der Lastschrifteinzug oder die Kfz-Steuererstattung um mehrere Wochen verzögert erfolgt. Die Verzögerungen sind auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und werden nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten.
Ihre bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz Ihrerseits erhalten.
Die Zollverwaltung wird zunächst intern neue Steuernummern vergeben.
Hinweis:
An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind wie bisher bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie ab sofort in den Fachthemen.