Amtszeit der niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) soll von derzeit fünf Jahren wieder auf acht Jahre verlängert werden.
Landesregierung beschließt Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Die Landesregierung hat am 17.09.2024 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und
-kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zugestimmt und die Einbringung in den Landtag beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung drei Ziele:
1. Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten
Künftig soll die Amtszeit der niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) von derzeit fünf Jahren wieder auf acht Jahre verlängert werden. Ziel ist es, mit der Amtszeitverlängerung die Attraktivität des Amtes als HVB zu steigern. Für potentielle Bewerberinnen und Bewerber sollen so perspektivisch unter anderem wirkungsvoller Weichen für die Zukunft der jeweiligen Kommune sowie der persönlichen beruflichen Karriere stellen können.
Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen werden immer komplexer und reichen von der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen über die Energiewende, Energieknappheit und den Klimaschutz bis zu Themen wie Wohnraummangel, Versorgungsengpässe und medizinische Versorgung inklusive der damit verbundenen Effekte im Gesundheitswesen und Digitalisierung. Hinzukommend Fachkräftemangel bedingte Personalgewinnungsprobleme. Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung in den Kommunen hängt grundlegend davon ab, auch weiterhin gut qualifizierte, kluge Köpfe für das für einen begrenzten Zeitraum übertragene kommunale Spitzenamt zu gewinnen.
Ministerin Behrens erklärt: „Die Verwaltungsgeschäfte werden immer komplexer und fachspezifischer. Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte müssen bei diesen Rahmenbedingungen die Weichen für die Zukunft ihrer Kommune stellen.
Die aktuellen Herausforderungen der Kommunalpolitik sind vielfältig. Die Kommunen stehen zeitgleich mit anderen Arbeitgebern in Konkurrenz um qualifiziertes Führungspersonal. Die Attraktivität des Amtes ist entscheidend für Kandidatinnen und Kandidaten, um diese Leitungsfunktion auf Zeit zu übernehmen. Mit der Amtszeitverlängerung schaffen wir dafür nun bessere Voraussetzungen.“
2. Kommunale Konzernkredite und weitere Vorschriften zur kommunalen Konzernfinanzierung
Als dauerhafte Regelung soll nun nach einer längeren und erfolgreichen Experimentierphase für die Kommunen in Niedersachsen die Möglichkeit des sogenannten Konzernkredits im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz etabliert werden. Damit können Kommunen Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen und die Mittel an diese weiterleiten.
Seit rund zehn Jahren konnten Kommunen in Niedersachsen aufgrund einer entsprechenden Experimentierklausel das Konzernkreditmodell erproben. Insgesamt elf vor allem große Kommunen, wie zum Beispiel die Städte Braunschweig, Osnabrück, Emden und die Landeshauptstadt Hannover haben bis Ende 2023 an der Modellphase teilgenommen und sich für eine dauerhafte Regelung dieser Möglichkeit der kommunalen Konzernfinanzierung ausgesprochen.
Ministerin Behrens betont: „Mit dem sogenannten Konzernkredit haben wir ein innovatives Instrument für und mit den Kommunen entwickelt, dass nun dauerhaft umgesetzt werden soll. Das ist ein wichtiger Schritt für alle Beteiligten, die beim Entstehungsprozess des Gesetzentwurfs intensiv mitgearbeitet haben, um praxistaugliche und an den Bedürfnissen der Kommunen ausgerichtete Regelungen zu schaffen.“
Ein weiterer neuer Regelungsvorschlag greift die aktuelle Diskussion und Forderung der Kommunen nach flexiblen und rechtssicheren Möglichkeiten zur Unterstützung kommunaler Unternehmen mit Liquiditätskrediten aus dem Kernhaushalt für den laufenden Betrieb auf um vor allem kurzfristig auf mögliche finanzielle Notwendigkeiten reagieren zu können.
„Im laufenden Prozess hat sich gezeigt, dass gerade dieses Thema vielen Kommunen buchstäblich unter den Nägeln brennt. Auch hier haben wir daher gemeinsam Lösungen erarbeitet, die nun umgesetzt werden sollen“, so Ministerin Behrens weiter.
Die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts, vor allem das Budgetrecht der Vertretung und die Vermeidung von Risiken für den Kernhaushalt, sollen bei der Neukonzeption der Vorschriften berücksichtigt werden, sodass ausufernden Verschuldungen entgegengewirkt wird.
3. Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
Durch Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes soll den Gemeinden künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge auch auf die Landkreise zu übertragen; bisher ist nur eine Übertragung auf eine andere Gemeinde möglich.