Abfallskandal von Hannover – Tonnenlobby ignoriert Bürgerwillen

Tonne soll aufgezwungen werden! Politik scheut Volksabstimmung!

RestabfallsackHannover und Region. Einzige Wahlmöglichkeit die den Bürgern bleibt ist die Abwahl der Verantwortlichen aus der Regionsversammlung! Da soll etwas zusammengeführt werden was nicht zusammen passt. Seit Gründung der Region sollen die Bewohner des Landkreises und der Stadt in einen Topf geworfen werden. Das heißt nicht mehr Partnerschaft auf Augenhöhe, sondern Gleichschaltung! Denn die Städter wollen alles an sich reißen und den Menschen ein System aufzwingen das nicht praktikabel ist! Das Umland hat ein vorbildliches Abfallentsorgungskonzept das nicht aufgegeben werden muss. Mit dem erzwungenen Zusammengehen von Stadt und Landkreis drängt man auf die Übernahme des umweltfeindlichen Systems mit der Schummel-Tonne wie sie die Städter benutzen. Dort trennt man nicht, und kann alles hineinwerfen was man will. Deckel drauf und zu, niemand prüft den Inhalt! Abfallsäcke im Umland werden nicht mitgenommen und erhalten einen roten Aufkleber!
Ungerechte Gebühren sorgten damals für Unruhe und Klagen! Weiterlesen

aha und das Problem mit der Abfallgebührensatzung

aha-Gebührensatzung erst 2017

Mit Interesse nimmt die Initiative „Bürgerbegehren gegen aha“, unterstützt durch die HAUS- & GRUND-Vereine der Region Hannover sowie den Interessenverband Mieterschutz e. V. die Ankündigung des Abfallwirtschaftsbetriebes zur Kenntnis, das für den 16. Oktober 2015 geplante aha-Bürgerforum aus „organisatorischen Gründen“ überraschend auf das Frühjahr 2016 zu verschieben. Diese Terminänderung ohne konkrete Begründung und Festsetzung eines neuen Termins beweist unsere schon im Sommer geäußerte Vermutung, dass das von SPD/Grünen, Regionsverwaltung und aha  inszenierte Bürgerforum nichts anderes ist als ein Manöver zur Täuschung aller aha-Kunden. Hintergrund dieser Alibiveranstaltung – demokratiefreundlich getauft auf: „Region im Dialog“ – ist nichts anderes als ein Instrument zur Zeitgewinnung, mit dem Ziel, die Erarbeitung einer regelkonformen Satzung nicht mehr vor der Kommunalwahl September 2016 von den Gremien beschließen lassen zu müssen. Dieses von Politik und Verwaltung verfolgte Verfahren ist eine nicht hinzunehmende Zumutung für tausende finanziell benachteiligter aha-Kunden. Wir fordern die Einhaltung des ursprünglich geplanten Ablaufplans und erwarten von Politik und Verwaltung, dass wir ab 2016 mit einer regelkonformen Satzung arbeiten können. Zeit genug, um eine beschlussreife Satzung vorzulegen, hat es gegeben, gibt es immer noch!  Alles andere wäre ein Skandal!

Presseerklärung: Bürgerbegehren gegen aha

aha – Oberverwaltungsgericht erklärt Abfallgebührensatzung für unwirksam

Teilerfolg im Streit um die Abfallgebühren in der Region Hannover: Geänderte Abfallgebührensatzung des aha wird für unwirksam erklärt, nicht aber die Abfallsatzung

Im Streit um die Wirksamkeit der zum 1. Januar 2014 geänderten Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) haben die Gegner des neuen Abfuhr- und Gebührensystems einen Teilerfolg erzielt. Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in den drei heute verhandelten Normenkontrollverfahren die Urteile verkündet (Az. 9 KN 316/13, 9 KN 33/14 und 9 KN 37/14) und dabei die 12. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes für unwirksam erklärt. Die Normenkontrollanträge gegen die geänderte Abfallsatzung, in der u. a. ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche für die Behälter- und die Sackabfuhr festgelegt worden war, blieben dagegen erfolglos.

Nach den Ausführungen des Gerichts verstößt die Festlegung einer sog. „kombinierten“ Grundgebühr (bestehend aus einer Grundgebühr je Grundstück und zusätzlich einer Grundgebühr je Wohnung und/oder sonstiger Nutzungseinheit) gegen Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und Abfallgesetzes, weil dadurch die einheitliche, allen Nutzern der Abfallentsorgungseinrichtung gegenüber erbrachte Vorhalteleistung zu Unrecht in grundstücks- und wohnungsbezogene Teile aufgespalten wird. Diese Differenzierung verstößt zugleich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil dadurch die Eigentümer von Grundstücken mit nur einer Wohnung gegenüber denjenigen, auf deren Grundstücken sich mehrere Wohnungen befinden, ohne sachgerechte Gründe benachteiligt werden. Denn der Grundstückseigentümer muss pro Wohnung umso weniger zahlen, je mehr Wohnungen auf dem Grundstück vorhanden sind. Die Unwirksamkeit der Regelung über die sog. kombinierte Grundgebühr hat zur Folge, dass auch die Grundgebührensätze und die gesamte 12. Änderungssatzung unwirksam sind.

Damit fehlt derzeit eine wirksame Rechtsgrundlage für die Abfallgebührenbescheide des Zweckverbandes. Der Zweckverband kann diesen Mangel jedoch beheben und rückwirkend neues Satzungsrecht schaffen.

Demgegenüber hat das Oberverwaltungsgericht die Einwände der Antragsteller gegen die geänderten Regelungen der Abfallsatzung nicht geteilt. Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens von 10 Litern pro Person und Woche für die Sack- und die Behälterabfuhr ist danach nicht zu beanstanden, weil dieses Volumen noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet des aha liegt, das – je nach Berechnung – in einer Größenordnung zwischen 15 und 22 Litern pro Person und Woche zu veranschlagen ist.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen

Pressemitteilung des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 10.11.2014

aha hat sogar ein Konto

aha Abfallwirtschaft Region HannoverBurgdorf/Region. Nach dem sich ein Burgdorfer Bürger über das Lastschriftverfahren des Abfallentsorgers aha beklagt hatte, hat der nun reagiert. Ab sofort sollen Einzahlungen auf ein aha eigenes Konto möglich sein. So ist es im Anzeiger vom 8. April zu lesen.

Bereits am 10.Januar berichteten wir über den Gebührenbescheid, der bei den Bürgern der Region für Verwirrung sorgte, weil ein Konto der Stadtwerke Hannover angegeben wurde.
Zum Artikel: hier klicken

 

Gebührenbescheide von aha sorgen für Verwirrung

RestabfallsackAltkreis. Die von Sozialdemokraten und Grünen beschlossene Änderung des Abfallsystems in der Region Hannover sorgt in diesen Tagen wieder für Verwirrung. Nach dem es bereits mit der Änderung von Restabfallsäcken auf die gewünschte Tonne Widerspruch bei den Gebührenzahlern gab, da den Gebührenzahlern Restmüllmengen vorgegeben wurden.
Wer wenig Müll macht muss trotzdem mehr zahlen.
In diesen Tagen erhalten die Hauseigentümer einen mehrseitigen Gebührenbescheid des   Abfallentsorgers aha, dem ein Zahlschein für die Stadtwerke Hannover beiliegt. Dies sorgt bei vielen Bürgern erneut für Verwirrung, da die Abfallgebühren bisher mit den städtischen Abgaben von ihren Konten eingezogen wurden.

Warum der Abfallentsorger kein eigenes Konto angibt erschließt sich uns nicht!

Weitere Infos: Gebuehrenproblem

 

AHA lässt die „Kosten“ aus dem Sack

RestabfallsackAltkreis. Nun ist es passiert. Unsere Politiker haben sich zu unseren Lasten (mit rot-grüner Mehrheit) auf ein vom Monopolisten AHA vorgegebenes Gebührensystem verständigt. Wie immer wird für solche Entscheidungen die Urlaubszeit genutzt. Die Bewohner erhalten nun Post in der auf dubiose Weise dem Kunden eine Vorauswahl suggeriert wird, die er doch möglichst auswählen sollte. Bewusst wir die Sackmüllabfuhr zur Auswahl angeboten aber absichtlich benachteiligt dargestellt. Der Kunde soll bewusst  zur Tonne gedrängt werden.
Die Auflagen bei Nutzung der Sackabfuhr sollen den Verbraucher abschrecken.

Warum trauen sich die Politiker nicht dieser Selbstbedienungsmentalität Einhalt zu gebieten?

Die Region sollte eine EU weite Ausschreibung durchführen lassen  und einen Anbieter  mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis beauftragen.  Es darf kein Monopol im Entsorgungsbereich geben!
Hier noch ein interessanter Link:

Niemand hat die Absicht…! …die Tonne einzurichten , “aha“ schon!

Altkreis. Liebe Leser, die älteren von Ihnen werden es noch kennen. Da trat einmal ein Herr vor die Mikrophone und verkündete folgende Botschaft „ Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten, das war am15 Juni 1961… wenig später am 13. August 1961 begann man mit den Baumaßnahmen ,  die  Mauer fiel am 9 November 1989 der Rest ist Geschichte. Wir schreiben das Jahr 2013 wieder tritt ein Herr vor die Presse und verkündet, „niemand hat die Absicht die Sackmüllabfuhr einzustellen. Jeder dürfte vorrübergehend und unter Auflagen weiterhin diesmal aber  zugeteilte Säcke verwenden, bis eines Tages  allen Haushalten die  nicht bestellte und nicht gewollte Tonne vor die Tür gestellt wird.
Das ganze wird auf Wunsch von „aha“ natürlich im zweistelligen Millionenbereich Kosten, fällt aber nicht auf, weil das ja die Region, also quasi wir alle bezahlen müssen! Denn das beschließt ja auch die Region also quasi wir alle(im Auftrag von „aha“, oder doch nur Rot –Grün?)
Dabei sollte doch das Umweltfreundliche Konzept mit der Sackmüllabfuhr gar nicht geändert werden! Einzig die Gebühren sollten gerechter aufgeteilt werden in Stadt und Land gleich!
Um Kosten gerecht aufzuteilen bedarf es einer Berechnung, was man wohl nicht kann!
Darum versucht man gleich ein ganzes System zu ändern, und verschleiert die Gebühren erneut!
Von einem teureren  und schlechteren Abfallentsorgungssystem war nie die Rede.
Die Politik beschließt was „aha“ diktiert! Warum wird nicht transparent und  öffentlich Ausgeschrieben!
Die Einwohner der Region haben als Kunde auch das Recht auf einen günstigen Anbieter!