15. Kammer gibt Eilantrag zweier Antragsteller statt
Die Antragsteller wenden sich gegen die sich aus der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 26. Oktober 2020 ergebende Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) für das Gebiet der Region Hannover in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen.
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An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.